OLG Koblenz: Raser haften mit - auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners
Koblenz
OLG Koblenz: Raser haften mit - auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners
Koblenz - Ein Urteil, das wohl auch dem schlichten Gerechtigkeitsempfingen entspricht: Wer auf der Autobahn mit 200 Stundenkilometern in einen Unfall verwickelt wird, haftet immer mit - auch wenn der andere Schuld hat.
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Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw – insbesondere bei Dunkelheit – die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück.