Auch in Läden. mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel – kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren. Welche Läden nicht betroffen sind, orientiert sich am Katalog der sogenannten Bundesnotbremse. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird auch in diesem Jahr verboten sein.
Die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidenten beschloss auch eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es zudem höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Volle Fußballstadien wie in Köln wird es damit vorerst nicht mehr geben. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) berichtete, dass ihr bei dieser Frage ein durchgreifender Beschluss lieber gewesen wäre. Der sei aber mit den CDU-geführten Bundesländern nicht möglich gewesen, so Dreyer. Sie müsse am Ende schauen, dass die rheinland-pfälzischen Vereine „nicht völlig benachteiligt werden“.
Ungeimpft nur im kleinen Kreis
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zu beschränken. Diese Regelung übernimmt auch Rheinland-Pfalz. Minderjährige sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
Ministerpräsidentin Dreyer kündigte an, dass Rheinland-Pfalz bei seiner beschlossenen Linie bleiben will. Das heißt: Die 2G-plus-Regel im Innenbereich bleibt hierzulande. Sie gilt überall dort, wo die Bürger keine Maske tragen können. Dort müssen auch Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Betroffen sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, Fitness- und Kosmetikstudios. Ein aktueller Test könne vor Ort unter Aufsicht des Personals vorgenommen werden. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt dagegen überall 3G. Geimpfte und genesene Kinder über zwölf Jahre brauchen demnach in der Gastronomie keinen Test.
Kritik gab es von den rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern. Die Verschärfung stelle insbesondere Gastronomie und Einzelhandel „mitten im überlebenswichtigen Jahresendgeschäft vor ernorme Probleme“.
Dreyer: Druck steigt immens
Dreyer sprach von einer „angespannten“ Corona-Situation. Zwar stehe Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern noch besser da. Aber auch hier „steigt der Druck immens“, schließlich nehme das Land Corona-Patienten aus anderen Krisenregionen auf.
Die Ministerpräsidentin gab außerdem das Ziel aus, bis zum Jahresende mehr als eine Million Impfdosen zusätzlich zu verimpfen. Der Bund werde den Kreis derjenigen, die impfen können, erweitern. Dann könnten Apotheker und Zahnärzte ebenfalls impfen. In Rheinland-Pfalz stehen demnach 100 Apotheker in den Startlöchern. Weitere 75 könnten im Januar dazustoßen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden. Sie könnte ab Februar oder März kommen. Bastian Hauck/dpa