Nur Kundgebung: OVG verbietet Hooligan-Zug durch Ludwigshafen
Koblenz/Ludwigshafen
Nur Kundgebung: OVG verbietet Hooligan-Zug durch Ludwigshafen
Ludwigshafen hat einen Hooligan-Aufzug abgesagt, das OVG den Zug durch die Stadt dann auch verboten. Foto: Uwe Zucchi/Archiv
DPA
Koblenz/Ludwigshafen. Kundgebung ja, Zug durch Ludwigshafen nein - das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschieden. Und die Befürchtungen der Stadt bestätigt, dass gewaltbereite Hooligans kommen könnten.
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Wegen der Nähe zu gewaltbereiten Hooligan-Gruppen darf der Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland“ am Sonntag in Ludwigshafen eine Kundgebung abhalten, aber nicht durch die Stadt ziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Samstag in zweiter Instanz entschieden.