Schutzwesten stehen offenbar nicht jeder Polizeibeamtin oder jedem Beamten zu. Vorrangig ausgerüstet werden Kräfte mit "direktem Einsatzbezug", wie es in einem Leitfaden des Innenministeriums heißt. Hannes P Albert. picture alliance/dpa
Bei der Polizei haben vorrangig Einsatzkräfte einen Anspruch auf Schutzwesten. Verzichten müssen häufig etwa Stabsmitarbeiter und Dozenten – das sorgt für Unmut.
Hat jeder Polizist Anspruch auf eine Schutzweste? Das Innenministerium meint auf Anfrage: nein. Nach dem internen Leitfaden „LF 621 RP“ müssen jetzt beispielsweise Stabsmitarbeiter, Mitglieder von Führungsgruppen oder Dozenten auf ihre persönliche Schutzweste, Handschellen oder Pfefferspray verzichten.