Diezer Gefangene hat mit seiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht Erfolg - OLG muss Fall neu prüfen: Nach mehr als 50 Jahren Haft: Kommt Doppelmörder frei?
Diezer Gefangene hat mit seiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht Erfolg - OLG muss Fall neu prüfen
Nach mehr als 50 Jahren Haft: Kommt Doppelmörder frei?
Ein Fall für die Justiz: Klaus B., verurteilter Doppelmörder, will nach mehr als 50 Jahren Haft in die Freiheit entlassen werden. Dies beschäftigt das Koblenzer Oberlandesgericht. Sonja Wurtscheid. picture alliance/dpa
Zwei Menschen hat Klaus B. getötet. 1970 war das, heute sitzt er noch immer in Haft. Jetzt kämpft er darum, auf Bewährung freigelassen zu werden.
Aktualisiert am 31. März 2023 17:58 Uhr
Klaus B., inzwischen an die 80 Jahre alt, sitzt seit mehr als 50 Jahren hinter Gittern. Denn er hatte gestanden, im April 1979 die Mainzer Kinderärztin Margot Geimer und ihre Tochter Dorothee (17) erstochen zu haben. Das Geständnis hatte er widerrufen, dann wiederholt – insgesamt dreimal.