"Ärztlicher Bereitschaftsdienst" steht auf einem Dienstwagen. (Symbolfoto) Sebastian Gollnow. picture alliance/dpa
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz befürchtet nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten die Schließung von ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung von KV-Chef Peter Heinz könnten künftig rund 60 Prozent der geleisteten Dienste wegfallen.
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Die Öffnungszeiten in zahlreichen ärztlichen Bereitschaftspraxen müssten als Konsequenz stark eingeschränkt werden und kleinere Einrichtungen schließen, wird befürchtet.
Wir werden intern prüfen, ob das Urteil auch hier in Rheinland-Pfalz Anwendung findet und sich daraus Konsequenzen für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in unserem Bundesland ergeben.