„Reerdigung“ im Norden möglich
Land will Kompostieren von Leichen nicht erlauben
Bei einer "Reerdigung" wird ein Leichnam auf Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet, innerhalb von 40 Tagen wird er zu Erde.
Bei einer "Reerdigung" wird ein Leichnam auf Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet, innerhalb von 40 Tagen wird er zu Erde.
Christian Charisius/dpa

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die „Reerdigung“ dauerhaft als neue Bestattungsart zugelassen. Der Landtag beschloss vergangene Woche einstimmig eine Änderung des Bestattungsgesetzes. Warum Rheinland-Pfalz gegen die Bestattungsform ist.

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Das Land will die neue Bestattungsform der „Reerdigung“ in Rheinland-Pfalz nicht zulassen – obwohl das Land unter Führung des zuständigen Gesundheitsministeriums von Clemens Hoch (SPD) das Bestattungsrecht zuletzt weitreichend novelliert hatte. Das bestätigt ein Sprecher des Gesundheitsministers auf Anfrage unserer Zeitung.

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