Nach den Unwettern rund um Pfingsten: Betroffene können Soforthilfe beantragen
Rheinland-Pfalz
Nach den Unwettern rund um Pfingsten: Betroffene können Soforthilfe beantragen
Enormer Regen und Hochwasser hatten rund um Pfingsten in Kirn-Sulzbach Schäden verursacht. Betroffene können eine finanzielle Soforthilfe des Landes beantragen.
Sebastian Schmitt. picture alliance/dpa
Die Landesregierung stellt all jenen Menschen in Rheinland-Pfalz, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren, eine finanzielle Soforthilfe zur Verfügung. Dies hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen, wie Innenminister Michael Ebling (SPD) mitteilte.
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Die staatlichen Soforthilfen werden privaten Haushalten gewährt in den Kreisen Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken, teilte das Ministerium mit.