21-mal soll ein Krankenpfleger seiner ALS-Patientin nachts den Beatmungsschlauch abgetrennt haben – am Ende starb die Frau. Wegen Mordes muss sich der 45-Jährige nun vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Doch er streitet ab, seine Patientin heimtückisch getötet zu haben. „Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen“, sagte er beim Prozessauftakt.
Aktualisiert am 25. September 2024 10:18 Uhr
Ein 45-jähriger Krankenpfleger muss sich seit Montag wegen Mordes vor der 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin am Koblenzer Landgericht verantworten (wir berichteten). Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Nacht vom 19.