Rheinland-Pfalz
Mit 2,44 Promille auf dem Drahtesel: Mann erhält Radfahrverbot

Jetzt wurde der 57-Jährige wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

dpa

Koblenz/Ludwigshafen - Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu ihrer Fahreignung vorlegen. Einem Mann, der in Ludwigshafen miot 2,44 Promille gestoppt worden war, durfte deshalb das Radfahren verboten werden.

Lesezeit 1 Minute
Koblenz/Ludwigshafen – Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu ihrer Fahreignung vorlegen. Einem Mann, der in Ludwigshafen mit 2,44 Promille gestoppt worden war, durfte wegen des fehlenden Gutachtens das Radfahren verboten werden.

Top-News aus der Region