Eine Frau, die angibt, mehr als ein Jahrzehnt sexualisierte Gewalt durch einen Priester erlebt zu haben, hat im August 2025 eine kirchenrechtliche Strafanzeige beim Vatikan eingereicht. Adressiert ist sie an Papst Leo XIV. In dem zwölfseitigen Dokument, das unserer Zeitung vorliegt , werden schwere Vorwürfe gegen Stephan Ackermann erhoben, einen der ranghöchsten deutschen Kirchenmänner. In der Anzeigeschrift steht sinngemäß, der Bischof von Trier habe Rufschädigung begangen, sein Amt missbraucht, und eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz sei vernichtet worden.
Wer ist die Betroffene – und was wissen wir?
Eine Frau, die sich heute unter dem Namen Karin Weißenfels (Name geändert) öffentlich äußert, war über Jahre hinweg als Gemeindereferentin im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung tätig. Zwischen 1989 und 2002 soll ihr ein vorgesetzter Priester sexualisierte Gewalt angetan haben.
Gleich zu Beginn des jahrelangen Missbrauchs sei sie schwanger geworden. Die Frau habe das Kind behalten wollen, der Priester nicht. Die Betroffene berichtet zudem von einem Beichtgespräch, in der ein zweiter Geistlicher, ein Vertrauter ihres Vorgesetzten, die Frau zur Abtreibung gedrängt haben soll. Beide Männer sind inzwischen verstorben, in Amt und Würden.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) stufte ihren Fall im Jahr 2023 als besonders schweren Härtefall ein. Daraufhin erhielt Weißenfels eine Zahlung von 100.000 Euro von der Kirche.
Nach Hinweisen unserer Zeitung erlitt auch eine zweite Person sexualisierte Gewalt durch denselben Priester – sie soll in den 1970er-Jahren als Kind betroffen gewesen sein. Nach dem Tod des Mannes meldete sich die Person beim Bistum Trier und erhielt ebenfalls Anerkennungszahlungen. Das erklärte die Pressestelle auf Nachfrage.
Was den Fall so besonders macht
Es sind nicht nur die Schwere und Dauer der mutmaßlichen Taten, die den Fall herausragen lassen. Sondern die Beharrlichkeit, mit der Weißenfels seit mehr als zwei Jahrzehnten um Aufklärung kämpft. Und für die kirchenrechtliche Strafanzeige ist das von Relevanz.
Seit der Jahrtausendwende wandte sich die Betroffene immer wieder an die Kirche. An den heutigen Kardinal Reinhard Marx, damals Bischof von Trier, ebenso wie an seinen direkten Nachfolger Bischof Stephan Ackermann „Wie die Verantwortlichen mein Leben zerstört haben, nur um ihre Haut zu retten, das macht mich fertig“, sagt die Betroffene heute.
„Wie die Verantwortlichen mein Leben zerstört haben, nur um ihre Haut zu retten, das macht mich fertig.”
Karin Weißenfels (Name von der Redaktion geändert)
Karin Weißenfels meint: „Ich habe keine Rachegelüste oder so was. Aber ich hätte mir nichts sehnlicher gewünscht, als dass auch die Verantwortlichen ihre eigenen Fehler zugeben. Aber die haben sich damit beschäftigt, zu verschleiern, zu vertuschen und Akten zu vernichten – deswegen habe ich mich auf die Beweissammlung konzentriert. Weil sich nichts tat.“
Inzwischen hat die Frau eine detaillierte Chronologie der Bearbeitung ihres Falles erstellt. Ihr liegen zahlreiche Dokumente vor, darunter E-Mails, Akten oder Briefe mit bischöflichen Siegeln. „Ich komme mir wie meine eigene Kriminalistin vor“, sagt Weißenfels selbst. Sie ist akribisch, legt Wert auf jedes Detail – und glaubt, beweisen zu können, dass Ackermann vertuscht und gelogen habe.

Warum jetzt – und warum Rom?
Stephan Ackermann wurde 2009 Trierer Bischof, soll ihren Fall damals zur Chefsache erklärt haben . Die beiden waren lange per Du, kannten sich flüchtig aus Jugendtagen . Sie setzte große Hoffnungen in ihn – und nun, 16 Jahre später, erhebt sie schwere Vorwürfe. Seit 2022 sammelt die Betroffene gezielt Material aus ihrer Personalakte sowie ihren datenschutzrechtlichen Auskünften .
Die jetzt eingereichte Strafanzeige wurde von Michael Benz, Anwalt für Kirchenrecht aus München, verfasst und über den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Papstes in Deutschland, nach Rom weitergeleitet. Denn in der Welt der Katholiken hat nur der Papst die Macht, über Bischöfe zu richten. Solche Verfahren sind selten – und in der Regel langwierig.
Die erhobenen Vorwürfe gegen Bischof Ackermann
Doch was wird Ackermann konkret vorgeworfen? Die Strafanzeige liegt unserer Zeitung vor. Darin wird er unter anderem des Amtsmissbrauchs, der Rufschädigung und der Urkundenvernichtung beschuldigt. Im Folgenden gehen wir auf einige der Anschuldigungen näher ein. Unsere Recherchen basieren auf dem Inhalt der Strafanzeige, Dokumenten und Gesprächsprotokollen.
Keine Stellungnahme von Bistumsverantwortlichen
Den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen hätte unsere Zeitung gern eine Reaktion des Bistums und Ackermanns gegenübergestellt. Das Bistum Trier und der Trierer Bischof wurden mehrfach mit ausführlichen Fragenkatalogen um Stellungnahme gebeten. Die Pressestelle verwies jedoch darauf, dass es von einer Stellungnahme absehe – mit dem Hinweis, dass es sich in der Vergangenheit mehrfach zum Fall Weißenfels gegenüber verschiedenen Medien geäußert habe.
1. Neun Jahre ohne Arbeit – Vorwurf Rufschädigung
Die Betroffene war zeit ihres Lebens beim Bistum Trier angestellt. Infolge der sexualisierten Gewalt ist Weißenfels seelisch (und körperlich) schwer traumatisiert, Therapien bestimmen seit der Jahrtausendwende ihren Alltag. Ihre berufliche Perspektive ist fortan von Auszeiten und dem Wechseln von Einsatzstellen geprägt – „die Bistumsverantwortlichen waren bei meinem Arbeitseinsatz nicht in der Lage, meine Traumatisierungen zu berücksichtigen und mich entsprechend einzusetzen”, sagt Weißenfels.
Im Jahr 2006 erhält Weißenfels einen Brief. Wie schon der Deutschlandfunk 2021 berichtete, schreibt ein Mitarbeiter der Personalabteilung, das Bistum habe weder Kosten noch Mühe gescheut, Weißenfels in ihrer persönlichen Situation aufrichtige Anteilnahme und Verständnis entgegenzubringen. Am Ende betont der Mitarbeiter, „ohne dass auch nur einer der in Verantwortung stehenden Personen oder die Institution Bischöfliches Generalvikariat daran ein Verschulden träfe.“
“Aus all dem kannst Du erkennen, dass das Bistum alles Notwendige getan hat, um Dir eine gesicherte Existenz zu ermöglichen.”
Bischof Ackermann in einem Schreiben an Karin Weißenfels kurz nach seinem Amtsantritt
Auch Ackermann sichert Weißenfels nach seinem Amtsantritt 2009 Unterstützung zu: Gehalt und Therapiekosten würden weitergezahlt. „Aus all dem kannst Du erkennen, dass das Bistum alles Notwendige getan hat, um Dir eine gesicherte Existenz zu ermöglichen”, schreibt der Bischof der Betroffenen.
Weißenfels ist zu diesem Zeitpunkt vom Bistum freigestellt. Sie nimmt ein Theologiestudium auf, macht ihren Magisterabschluss und will 2015 in den kirchlichen Dienst zurückkehren. Es wird ein neuer Arbeitsvertrag ausgehandelt, der Frau wird eine befristete Stelle im sozialen Bereich zugeteilt.
Hat sich der Trierer Bischof etwas vorzuwerfen?
Doch ein Jahr später kommt es laut Weißenfels zu einem Bruch. Sie sagt, i n einem Gespräch im Dezember 2016 habe Ackermann ihr mitgeteilt, sie solle dauerhaft freigestellt werden. Seither sei der Kontakt abgebrochen – eine Tätigkeit sei der Missbrauchsbetroffenen bis heute nicht zugewiesen worden. Laut Strafanzeige ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht als Dienstgeber.
Weißenfels meint, Ackermann habe ihr nach Vertragsabschluss 2015 nur drei Stellen vorgeschlagen – eine davon an dem Ort, wo die Betroffene 13 Jahre lang sexualisierte Gewalt erlebt haben soll. Ihr damaliger Anwalt für Arbeitsrecht Harald Schlossmacher sagt: „Frau Weißenfels war bis in die Haarspitzen motiviert. Und wenn ich eine Mitarbeiterin habe, die traumatisiert ist, muss ich beim beruflichen Wiedereinstieg alles daransetzen, eine Retraumatisierung zu verhindern.“

In einer Stellungnahme schreibt Ackermann dem Deutschlandfunk 2021, es habe in den vergangenen zwölf Jahren (und schon zuvor) eine Vielzahl von Versuchen gegeben, einen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Mehrfach habe er sich persönlich dafür eingesetzt, schildert er.
„Leider waren die vielen Bemühungen nicht von nachhaltigem Erfolg. Karin Weißenfels und ihre Geschichte begleiten mich seit meinem Amtsantritt. Es gibt kaum einen anderen Fall, bei dem ich so sehr an die Grenzen des Rechts, der beteiligten Personen und meiner Möglichkeiten gestoßen bin”, erklärt der Trierer Bischof 2021.
Weißenfels’ Anwalt für Kirchenrecht entgegnet empört: „Dass man sich das von einem Bischof geben muss, der zur Wahrheit verpflichtet ist.” Die Vorwürfe hier lauten Rufschädigung und Amtsmissbrauch .
2. Die Folgen der Klarnamensnennung der Betroffenen 2022
Karin Weißenfels ist ein Pseudonym. Unter diesem Decknamen wagt sich die Betroffene 2020 in dem Sammelband „Erzählen als Widerstand” an die Öffentlichkeit. Sie berichtet von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche – nicht als Minderjährige, sondern als erwachsene junge Frau. Ihr echter Name bleibt öffentlich unbekannt. Bis zum März 2022.
Bischof Ackermann nennt während einer digitalen Veranstaltung für Mitarbeitende zum Thema sexualisierte Gewalt den Klarnamen der Frau vor etwa 35 Personen. Ackermann wird daraufhin wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einer Schmerzensgeldzahlung von 20.000 Euro verurteilt und tritt im selben Jahr als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz zurück.

In derselben Veranstaltung soll Ackermann der Strafanzeige zufolge Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Frau Weißenfels geäußert haben - Rufschädigung lautet der Vorwurf. Der Bischof habe durch die Verbindung von Namen, Vorgang und Kontext „intimste Vorgänge an die Öffentlichkeit gezerrt“.
Laut Strafanzeige gab Ackermann an, der mittlerweile verstorbene Beichtpriester habe behauptet, kein Unrecht begangen zu haben. Die Teilnehmer der Veranstaltung soll der Bischof demnach um „Vorsicht bei der Beurteilung des Falls” gebeten haben.
3. Widerspruch bei vernichteter Aktennotiz?
Ein weiterer Vorwurf betrifft eine Notiz aus dem Jahr 2013, in der ein Gespräch zwischen Ackermann, Karin Weißenfels, einem Pater und dem Beichtpriester festgehalten worden sein soll . Heute gibt es die Notiz laut Strafanzeige nicht mehr. Sie soll vernichtet worden sein.
Dokumentiert wurde die Vernichtung der Strafanzeige zufolge in einem Aktenvermerk des Bistums – der Fragen aufwirft. In einem Schriftsatz des Bistums, der uns in Kopie vorliegt, heißt es: „Inhaltlich war das Buch […] ‘Erzählen als Widerstand‘ Gegenstand der Notiz.“ Das Buch erschien erst 2020, die mutmaßlich vernichtete Notiz stammt aus dem Jahr 2013. Wie ein solcher zeitlicher Bezug möglich sein soll, bleibt offen.
„Wenn man schon trickst, soll man sich klüger anstellen.”
Weißenfels’ Kirchenrechtsanwalt Michael Benz
Das Bistum Trier äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt. Kirchenrechtler Benz kommentiert: „Wenn man schon trickst, soll man sich klüger anstellen.” In der Strafanzeige ist von mehreren Urkundendelikten die Rede.
4. Wurde der Vatikan falsch informiert?
Karin Weißenfels hatte im Juni 2019 schon einmal kirchenrechtliche Beschwerde in Rom eingereicht. Es ging damals um die Frage, ob die mutmaßlichen Taten der Priester ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
Der aktuellen Strafanzeige zufolge antwortete Ackermann dem übergeordneten Erzbistum Köln damals persönlich in einer E-Mail, dass der Fall Weißenfels die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfülle. Die Vorwürfe der Betroffenen hätten sich damals nicht auf Straftaten des sechsten Gebots bezogen, das im kirchlichen Kontext auch sexualisierte Übergriffe regelt. Das Ergebnis damals: Die Klage von Karin Weißenfels aus dem Jahr 2019 wurde abgewiesen.

Eine Kopie von Ackermanns E-Mail liegt unserer Zeitung vor. Gleich an den Anfang hat Ackermann einen Zwinkersmiley gesetzt. Am Ende empfiehlt er eine mögliche Antwort: „Damit käme der Metropolit [Erzbischof von Köln] – nach Prüfung zu der Erkenntnis, dass die Meldung ,offenkundig haltlos’ ist.“
Doch laut der aktuellen Strafanzeige stimmt die Einordnung Ackermanns nicht mit der Aktenlage überein. Im November 2005 hat der damalige Bischof Reinhard Marx eine solche kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester angeordnet, der Weißenfels mehr als 13 Jahre sexualisierte Gewalt angetan haben soll .
„Durch diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erreicht Bischof Dr. Ackermann, dass die Klage nicht behandelt wird.“
Weißenfels’ Kirchenrechtsanwalt Michael Benz
Zwar wurde die im Jahr 2005 angeordnete kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht durchgeführt, da Karin Weißenfels ihre Aufforderung dazu nach einigen Monaten zurückzog. Dennoch wird in der Strafanzeige argumentiert: „Durch diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erreicht Bischof Dr. Ackermann, dass die Klage nicht behandelt wird.” Dem Bischof wird demnach vorgeworfen, dass er gelogen und sein Amt missbraucht habe.
Eine offene Beschwerde – mit offenem Ausgang
Ob der Vatikan dem Fall nachgehen wird, ist derzeit unklar. Kirchenrechtliche Verfahren gegen Bischöfe sind äußerst selten und werden in der Regel vertraulich behandelt. Es könnte Monate, vielleicht Jahre dauern, bis der Vatikan eine Entscheidung fällt. Falls der Papst Karin Weißenfels Recht gibt, könnte es zu einem kirchenrechtlichen (Vor-)Untersuchungsverfahren kommen.
Der Umgang mit den beschuldigten Priestern
Anlass wäre möglicherweise der Vorwurf Amtsmissbrauch durch Unterlassen . Denn sowohl der Mann, der Weißenfels mehr als ein Jahrzehnt sexualisierte Gewalt angetan haben soll, als auch der zweite Priester, welcher der Betroffenen in einer Beichte 1989 zur Abtreibung ihres Fötus geraten haben soll – sie blieben bis an ihr Lebensende kirchliche Würdenträger.
Als Stephan Ackermann 2009 Bischof wurde, waren die von der Betroffenen geschilderten Taten kirchenrechtlich bereits verjährt. Dem Deutschlandfunk erklärte er 2021 gegenüber: „Die Verfahren gegen die genannten Priester waren bereits im Jahr 2004 durch Entscheidung der Kleruskongregation beziehungsweise 2007 durch Entscheidung der Glaubenskongregation abgeschlossen.“

Dennoch hätte der Trierer Bischof laut Kirchenrechtler Benz die Möglichkeit gehabt, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen: Er hätte den Beichtpriester aus der Leitung der Priesterausbildung abberufen oder ihm die Vollmacht zur Beichtabnahme entziehen können, meint Benz. Beides geschah nicht. Laut Strafanzeige hätte Ackermann rechtlich zulässige Maßnahmen zumindest prüfen lassen müssen.
Hilfetelefon für Betroffene sexualisierter Gewalt
Unter der Telefonnummer 116 016 können von Gewalt betroffene Frauen aus dem Bundesgebiet rund um die Uhr kostenlos, mehrsprachig und anonym Hilfe und Beratung erhalten. In Koblenz ist der Frauennotruf eine Anlaufstelle, erreichbar unter 0261/35 000 und per E-Mail an mail@frauennotruf-koblenz.de . Die Stelle bietet auch Beratung, Prävention und allgemeine Information an.










