Mayen
Mayener Ehepaar: Kirchensteuer verstößt gegen die Verfassung
Kirche

Kann man in Deutschland gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein, ohne Kirchensteuern zu zahlen? Diese Frage muss das Gericht beantworten. Foto: Ingo Wagner

DPA

Mayen. Keine Kirchensteuer zahlen und dennoch Mitglied in der katholischen Kirche bleiben: Das möchte ein Ehepaar aus Mayen und hat gegen die Abgabe geklagt. Seiner Meinung nach verstößt die Kirchensteuer gegen Verfassungs- und Europarecht. Am Freitag wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz mündlich verhandelt, das Ehepaar selbst war nicht anwesend.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserer Reporterin Agatha Mazur Grundsätzlich gilt: Niemand ist verpflichtet, die Kirchensteuer zu zahlen – schließlich ist man nicht gezwungen, Mitglied einer Kirche zu sein. Das leitet sich aus Artikel 4 des Grundgesetzes ab, der die Religionsfreiheit garantiert.

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