Lehrstunde vor dem Oberlandesgericht: Bei Stürzen gibt es nicht immer Schmerzensgeld, für überlange Prozesse in der Regel 100 Euro pro Monat : Lehrstunde vor dem Oberlandesgericht: Wann der Staat für Schäden haften muss
Lehrstunde vor dem Oberlandesgericht: Bei Stürzen gibt es nicht immer Schmerzensgeld, für überlange Prozesse in der Regel 100 Euro pro Monat
Lehrstunde vor dem Oberlandesgericht: Wann der Staat für Schäden haften muss
War der Boden unter einem Diezer Klettergerüst zu hart, um einen Sturz 2016 abzumildern? Dies lässt sich nicht mehr zweifelsfrei klären. Die Klage ging erst 2018 ein. Ein Beweisfoto vom Spielplatz fehlt. Für eine gebrochene Hand dürfte Diez wohl kein Schmerzensgeld zahlen müssen. Foto: Andreas Galonska Andreas Galonska
Rheinland-Pfalz. Zahlt die Stadt Schmerzensgeld, wenn ein Kind vom Klettergerüst stürzt? Darf eine Verbandsgemeinde sofort eine Zwangsversteigerung betreiben, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird? Und wie werden Bürger entschädigt, wenn ein Gerichtsverfahren sich überlang hinzieht? Solche exemplarischen Fälle verhandelte der schwerpunktmäßig für Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige 1. Senat am Oberlandesgericht (OLG) – auch als Lehrstunde für Mainzer Studenten. Hier eine Auswahl von diesem teils erstaunlichen Gerichtstag:
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Sturz vom Klettergerüst: Im Sommer 2016 stürzt ein Kind (8) auf einem städtischen Diezer Spielplatz von einem Klettergerüst und bricht sich die linke Hand. Beim Gerät handelt es sich um eine Leiter, an der sich in 2,40 Meter Höhe Kinder entlanghangeln, wie der Vorsitzende Richter Peter Itzel schildert.