Rheinland-Pfalz
Landtag: Kein Job für Verwandte

Durchblick in die Verdienste der Abgeordneten im Deutschhaus, wo der Landtag seinen Sitz hat? SPD und Grüne unternehmen einen Vorstoß.

dpa

Mainz/München - Im rheinland-pfälzischen Landtag ist Abgeordneten die Beschäftigung von Verwandten bis zum dritten Grad verboten. Verstöße sind der Verwaltung nicht bekannt.

Mainz/München – Im rheinland-pfälzischen Landtag ist Abgeordneten die Beschäftigung von Verwandten bis zum dritten Grad verboten. Verstöße sind der Verwaltung nicht bekannt. „Wer im Landtag für Parlamentarier arbeitet, darf nicht mit ihnen verheiratet, bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sein oder in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft leben“, sagte Landtagssprecher Klaus Lotz.

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