Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Triage-Entscheidung des Verfassungsgerichts: In der Pandemie darf sich Politik nicht wegducken

Jede Familie, die schon einmal einen schwerstkranken Verwandten im Krankenhaus begleitet hat, weiß, was für ein Segen es ist, wenn es eine Patientenverfügung gibt. Wenn es um Leben und Tod geht, raubt uns das oft den Verstand. Da hilft es, wenn sich die Betroffenen vorher mit kühlem Kopf mit ihrem eigenen Tod auseinandergesetzt haben.

Das ist ein mutiger, entlastender und verantwortungsbewusster Schritt. Diese Entscheidung kann uns als Verwandte im Angesicht des Todes eines lieben Menschen immer zwar noch den Verstand rauben. Doch klare Regeln schaffen Ordnung in einem so aufgewühlten Moment größter Emotionen.

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