Beschwerde in Karlsruhe
Flut-Hinterbliebene gehen nächsten juristischen Schritt
Ralph (rechts) und Inka Orth mit ihrem mit Rechtsanwalt Christian Hecken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit einer Verfassungsbeschwerde der Ahrflut-Hinterbliebenen befassen (Archivbild).
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Die Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal, Ralph und Inka Orth, gehen einen weiteren juristischen Schritt: Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legen sie Beschwerde gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ein. 

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit einer Verfassungsbeschwerde von Ahrflut-Hinterbliebenen befassen: Ralph und Inka Orth, vertreten durch Rechtsanwalt Christian Hecken, haben Beschwerde gegen das Justizministerium Rheinland-Pfalz eingelegt, wie der Koblenzer Jurist mitteilt.

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Rheinland-PfalzJustiz

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