Ralph (rechts) und Inka Orth mit ihrem mit Rechtsanwalt Christian Hecken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit einer Verfassungsbeschwerde der Ahrflut-Hinterbliebenen befassen (Archivbild). Thomas Frey. picture alliance/dpa
Die Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal, Ralph und Inka Orth, gehen einen weiteren juristischen Schritt: Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legen sie Beschwerde gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ein.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich mit einer Verfassungsbeschwerde von Ahrflut-Hinterbliebenen befassen: Ralph und Inka Orth, vertreten durch Rechtsanwalt Christian Hecken, haben Beschwerde gegen das Justizministerium Rheinland-Pfalz eingelegt, wie der Koblenzer Jurist mitteilt.