Rheinland-Pfalz
Körperverletzung und Waffenbesitz: Bewährung für Ex-Präsident der Hells Angels Bonn
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Am Koblenzer Landgericht ist ein Prozess gegen einen ehemaligen Präsidenten der inzwischen verbotenen "Hells Angels MC Bonn" durch einen Urteilsspruch beendet worden. Die Verteidigung will indes in Revision gehen.
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Ein Ex-Präsident des verbotenen Rockerklubs Hells Angels Bonn ist am Landgericht Koblenz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Der Rockerprozess gegen einen ehemaligen Präsidenten der Hells Angels Bonn ist am Koblenzer Landgericht durch einen Urteilsspruch beendet worden. Aus Sicht des Gerichts ist der 67-Jährige schuldig der gefährlichen Körperverletzung sowie des Besitzes einer sogenannten „Vorderschaftrepetierflinte“ mit Kurzwaffengriff zum Verschießen von Patronenmunition. Unter der Führung des heute 67-Jährigen soll laut Urteil 2013 ein Mitglied des Motorradklubs "Outlaws Ahrweiler“ verprügelt worden sein.

Der 67-Jährige ist nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens werden zwei Monate der Gesamtfreiheitsstrafe bereits für vollstreckt erklärt.

Hauptanklagepunkt bereits verjährt

Bis 2014 soll der 67-Jährige Führungsfunktionen innerhalb des heute verbotenen Klubs innegehabt haben, hieß es im Gericht. Laut Anklageschrift war der Bonner Charter der Rockergruppe im Großraum Bonn, im Westerwald und im nördlichen Rheinland- Pfalz tätig – in Neustadt (Wied) im Kreis Neuwied hatten die Höllenengel ihr Vereinsheim.

Dem 67-Jährigen war von der Staatsanwaltschaft in Koblenz auch die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt worden. Dieser Hauptanklagepunkt wurde indes für verjährt erklärt. Richter Thomas Metzger hatte ohnehin konstatiert, dass es fraglich sei, ob die Beweise zu diesem Anklagepunkt für eine Verurteilung ausgereicht hätten.

Ein Verteidiger des Angeklagten, der Aachener Rechtsanwalt Harry Völker, hatte schon beim Prozessauftakt betont, dass er bezweifle, dass sein Mandant als Mitglied einer kriminellen Vereinigung einstufbar sei. Begründung: Die Aktivitäten, die hauptsächlich dazu geführt hätten, dass die Hells Angels Bonn als kriminelle Vereinigung eingestuft worden seien, hätten erst nach dem Ausscheiden seines Mandanten aus dem Klub stattgefunden.

Acht Höllenengeln des Bonners Charters war schon 2016 der Prozess gemacht worden

Bereits 2016 war in Koblenz das Hauptverfahren gegen acht weitere Mitglieder der Hells Angels Bonn über die Bühne gegangen. Das Verfahren gegen den 67-jährigen Ex-Präsidenten wurde damals vom Hauptverfahren abgekoppelt.

Im Sommer 2018 waren die acht Angeklagten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, verschiedenen Straftaten der Körperverletzung und Nötigung sowie unterschiedlichen Waffendelikten verurteilt worden. Vier Männer hatten Revision eingelegt – der Bundesgerichtshof bestätigte die Schuldsprüche des Koblenzer Landgerichts 2021 indes weitestgehend.

Auch die Verteidiger des ehemaligen Präsidenten der Hells Angels Bonn wollen nun in Revision gehen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

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