Der derzeit in U-Haft sitzende Joachim T. darf erst im September wieder persönlich an der Hauptverhandlung teilnehmen. An einem vorangegangenen Prozesstag war er des Gerichtssaals verwiesen worden, weil er gegen die Anklagebank getreten - und die Verhandlung zuvor massiv gestört hatte. Jörg Niebergall
Am jüngsten Prozesstag im "Paladin"-Verfahren am Koblenzer Landgericht ist ein Vorstrafenurteil des Hauptangeklagten - Joachim T. - verlesen worden. Ferner wurde berichtet, dass ein Brief, den T. in U-Haft geschrieben haben soll, beschlagnahmt worden sei.
Nach einer kurzen Sommerpause ist am Koblenzer Landgericht nun der Prozess gegen die mutmaßliche bewaffnete Vereinigung „Paladin“ fortgesetzt worden. Einzig der Hauptangeklagte – Joachim T. – war nicht im Gerichtssaal zugegen. Erst im September soll der 39-Jährige laut der Staatsschutzkammer III um Richterin Julia Rau wieder die Chance erhalten, im Gerichtssaal zu beweisen, dass er der Verhandlung auch ohne Störungen folgen kann.