Denn: „Bei dem Beamten liegt eine klare Absage an zentrale Verfassungsgüter und eine Missachtung einer Frau – der Kollegin – vor. Es drängen sich Zweifel an der Eignung dieses Beamten auf“, erklärt Klöckner gegenüber unserer Zeitung. Hintergrund: Bei seiner Beförderung hatte ein muslimischer Beamter aus religiösen Gründen einer Kollegin den Handschlag verweigert. Daher läuft beim Polizeipräsidium Koblenz Disziplinarverfahren.
Diskriminierendes Denken
Aus Sicht von Fraktions- und Landesparteichefin Klöckner ist es gut, dass „endlich angemessen und offen über ein solches Frauen abwertendes Verhalten“ gesprochen werde. Einer Frau aufgrund ihres Geschlechts die Hand grundsätzlich nicht geben zu wollen, „entspricht einem diskriminierenden Denken, einer Gesellschaftsordnung, in der die Frau unter dem Mann steht – und das passt nicht zu unserem Verständnis von Gleichberechtigung“. Die Politikerin erinnert daran, dass ihr 2015 ein Imam habe ausrichten lassen, er könne ihr beim anstehenden Gespräch die Hand nicht geben, weil sie eine Frau ist. Sie habe dann auf das Gespräch bewusst verzichtet. Damals hätten Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) so reagiert, „wie es sich der Imam gewünscht hat, und nicht, wie es sich Frauen wünschen“, erklärt Klöckner. Im Oktober 2015 hatte Dreyer gewarnt, aus Vorfällen wie einem verweigerten Handschlag „etwas Grundsätzliches zu machen“. Die CDU-Politikerin meint auch mit Blick auf den Vorfall in der Polizei: „Das rächt sich, weil so nicht Klarheit signalisiert wird.“ Klöckner erklärt weiter: „Falsch verstandene Toleranz führt nur zu Intoleranz.“
Auch GdP-Landeschef Ernst Scharbach legte unmissverständlich nach. Wenn der Beamte sage, „er bleibt dabei, nicht die Hand zu geben, muss er rausfliegen, weil das eine Signalwirkung hat.“ Andernfalls wäre es „Toleranz an der falschen Stelle“. Ursula Samary