Rheinland-Pfalz/Karlsruhe
Klare Besoldungsvorgaben: Urteil legt Kriterien für Richter-"Mindestlohn" vor

Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse lächelt. Auch seine Klage führte dazu, dass es nun klare Regeln für eine gerechte Besoldung gibt.

dpa

Rheinland-Pfalz/Karlsruhe. Dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ist mit dem Zweiten Senat offenkundig der Coup eines Salomons in roter Robe gelungen: Das Urteil zur Richterbesoldung wird von beiden Seiten gelobt - auch, wenn Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht mehr Geld erhalten. Damit können nur völlig unterbezahlte Juristen in Sachsen-Anhalt rechnen.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary Zu den Klägern gehörte auch der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse (Koblenz) – und er kann sich trotz Niederlage auch an einem für Richter und Ankläger wichtiges Ziel sehen: Das Bundesverfassungsgericht zieht mit handfesten Bemessungskriterien quasi eine rote Linie.

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