Klare Besoldungsvorgaben: Urteil legt Kriterien für Richter-"Mindestlohn" vor
Rheinland-Pfalz/Karlsruhe
Klare Besoldungsvorgaben: Urteil legt Kriterien für Richter-"Mindestlohn" vor
Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse lächelt. Auch seine Klage führte dazu, dass es nun klare Regeln für eine gerechte Besoldung gibt.
dpa
Rheinland-Pfalz/Karlsruhe. Dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ist mit dem Zweiten Senat offenkundig der Coup eines Salomons in roter Robe gelungen: Das Urteil zur Richterbesoldung wird von beiden Seiten gelobt - auch, wenn Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht mehr Geld erhalten. Damit können nur völlig unterbezahlte Juristen in Sachsen-Anhalt rechnen.
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Zu den Klägern gehörte auch der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse (Koblenz) – und er kann sich trotz Niederlage auch an einem für Richter und Ankläger wichtiges Ziel sehen: Das Bundesverfassungsgericht zieht mit handfesten Bemessungskriterien quasi eine rote Linie.