Wer sich in Rheinland-Pfalz gegen Covid-19 impfen lassen möchte, kann dies künftig in der Arztpraxis über seine elektronische Gesundheitskarte tun – gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für die Impfung dann nicht mehr vorlegen, um sich das Geld hinterher bei ihrer Krankenkasse zurückzuholen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat sich nun mit den regionalen Krankenkassenverbänden darauf geeinigt, diese Impfleistung ab dem 1. Juli in die Regelversorgung zu überführen, teilt die KV mit, die von „zähen Verhandlungen“ spricht, die dieser Einigung vorausgegangen seien.