Kabarettist Rainald Grebe muss einhalten: Kein Grundrecht auf Gratisklo
Koblenz
Kabarettist Rainald Grebe muss einhalten: Kein Grundrecht auf Gratisklo
Autobahnraststätte mit „Sanifair“-Toilette.
dpa
Koblenz. Es besteht kein Anspruch auf die kostenfeie Benutzung von Toiletten an Autobahnraststätten. Das urteilte am Freitag das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
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Koblenz. Der Kabarettist Rainald Grebe ist vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz mit dem Versuch gescheitert, alle Toiletten an Autobahnraststätten grundsätzlich kostenlos benutzen zu können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wies seine Klage mit der Begründung zurück, dafür gebe es keine Anspruchsgrundlage.