Behörde erstattet Strafanzeige
Junge Wölfin wurde illegal mit einer Waffe erlegt
Eine junge Wölfin - hier ein Symbobild - wurde im Frühjahr tot im Westerwald gefunden. Jetzt steht fest: Sie wurde mit einer Schusswaffe tödlich verletzt.
Julian Stratenschulte. picture alliance/dpa

Im Februar wird eine junge Wölfin tot im Kreis Altenkirchen gefunden. Jetzt zeigt sich: Das Tier ist nicht wie anfangs vermutet erfroren, sondern starb an einer Schussverletzung. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde hat Strafanzeige erstattet.

Die in der Nähe von Fiersbach (Kreis Altenkirchen) am 19. Februar tot aufgefundene junge Wölfin ist offenbar mit einer Schusswaffe tödlich verletzt worden. Das ergab eine nun abgeschlossene Untersuchung im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Zunächst war vermutet worden, dass das Tier erfroren sein könnte. Ein Fremdverschulden hatte das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) des Landes im Frühjahr zunächst ausgeschlossen.

Die Untersuchung ergab nun jedoch, dass das etwa neun Monate alte Tier namens GW4599f an einer Herzbeuteltamponade starb, verursacht durch Schussverletzungen. Weitere innere Verletzungen an Herz, Lunge, Milz und Leber wurden festgestellt.

Abschuss ist strafbar

Der Abschuss eines Wolfs ist strafbar, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die SGD Nord hat deshalb ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt, wie die Behörde mitteilt. Hinweise zur Tat nimmt die Polizei entgegen. ame/red

Naturschutzinitiative begrüßt Strafanzeige

Die Naturschutzinitiative (NI) mit Sitz im Westerwald begrüßt die Anzeige der Struktur- und Genehmigungsdirektion wegen des illegalen Abschusses einer Wölfin im Kreis Altenkirchen. In einer Mitteilung heißt es: „Wir hoffen, dass es gelingt, den oder die Täter zu ermitteln. Die Tötung von streng geschützten Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat.“ red

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