Die in der Nähe von Fiersbach (Kreis Altenkirchen) am 19. Februar tot aufgefundene junge Wölfin ist offenbar mit einer Schusswaffe tödlich verletzt worden. Das ergab eine nun abgeschlossene Untersuchung im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Zunächst war vermutet worden, dass das Tier erfroren sein könnte. Ein Fremdverschulden hatte das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) des Landes im Frühjahr zunächst ausgeschlossen.
Die Untersuchung ergab nun jedoch, dass das etwa neun Monate alte Tier namens GW4599f an einer Herzbeuteltamponade starb, verursacht durch Schussverletzungen. Weitere innere Verletzungen an Herz, Lunge, Milz und Leber wurden festgestellt.
Abschuss ist strafbar
Der Abschuss eines Wolfs ist strafbar, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die SGD Nord hat deshalb ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt, wie die Behörde mitteilt. Hinweise zur Tat nimmt die Polizei entgegen. ame/red
Naturschutzinitiative begrüßt Strafanzeige
Die Naturschutzinitiative (NI) mit Sitz im Westerwald begrüßt die Anzeige der Struktur- und Genehmigungsdirektion wegen des illegalen Abschusses einer Wölfin im Kreis Altenkirchen. In einer Mitteilung heißt es: „Wir hoffen, dass es gelingt, den oder die Täter zu ermitteln. Die Tötung von streng geschützten Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat.“ red