„Nicht teilen beziehungsweise zusenden lassen”: Mit diesem dringenden, mehrfach wiederholten Ratschlag sowie weiteren Informationen und Handreichungen will Rheinland-Pfalz seine Lehrerinnen und Lehrer fit machen für Situationen, in denen es um kinderpornografisches Material geht, das unter Schülern kursiert. Anlass: der Fall einer Westerwälderin. Was gibt es Neues?
Aktualisiert am 12. Oktober 2023 06:17 Uhr
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Wie sollen sich Lehrerinnen und Lehrer verhalten, wenn sie erfahren, dass unter ihren Schülern kinderpornografische Fotos oder Videos kursieren? Dass sie sich in einer solchen Situation auf rechtlich heiklem Gebiet bewegen, zeigt ein viel diskutierter Fall aus dem Westerwald: Dort wird gegen eine Lehrerin ermittelt, die sich in guter Absicht ein intimes Handyvideo von einer Schülerin hat schicken lassen, das deren Exfreund verbreitet ...