Ab dem 15. März gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen oder Kliniken eine Impfpflicht - Welche rechtlichen Folgen drohen können
Impfen – oder der Job ist weg: Welche rechtlichen Folgen drohen Beschäftigten in Pflegeheimen oder Kliniken
Wer in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Arztpraxen tätig ist, muss bis zum 15. März geimpft sein. Wer sich auch dann noch dem Piks verweigert, riskiert seinen Arbeitsplatz, warnen Juristen und Arbeitgeber.
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Über die generelle Impfpflicht wird noch heftig gestritten, aber: Für die mehr als 200.000 Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rehakliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten in Rheinland-Pfalz läuft bereits der Countdown, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Denn für sie gilt ab dem 15. März bereits eine gesetzliche Impfpflicht.

Diese soll besondere Risikogruppen wie Senioren, Behinderte oder Kranke vor Ansteckung schützen. Wer sich nicht daran hält, riskiert, sein Gehalt zu verlieren, warnen der Remagener Professor Stefan Sell wie auch der Trierer Professor Thomas Raab und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste im Gespräch mit unserer Zeitung.

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