Schiedsleute sind Bürger, die sich freiwillig für dieses Amt gemeldet haben und auf Vorschlag einer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung vom Amtsgericht für die Dauer von fünf Jahren ernannt sind.
Schiedsleute sind Bürger, die sich freiwillig für dieses Amt gemeldet haben und auf Vorschlag einer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung vom Amtsgericht für die Dauer von fünf Jahren ernannt sind.
Das Mindestalter beträgt 30 Jahre. Die Schiedsperson soll durch ihre Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören dafür sorgen, dass die Parteien sich einigen.