Ahrweiler/Remagen
Illegaler Hundemarkt: 22 Tiere sollten im Wald bei Remagen verkauft werden

Eingepfercht in kleine Käfige wurden diese Hunde nach Deutschland transportiert und sollten verkauft werden.

Polizei

Ahrweiler/Remagen - Die Amtstierärzte der Kreisverwaltung Ahrweiler haben mit der Polizei und dem Tierschutzverein Remagen einen illegalen „Hundemarkt“ aufgedeckt und kontrolliert. Ein Kleintransporter aus Kroatien brachte 22 Tiere in ein Waldstück bei Remagen, wo am Abend 20 Käufer aus mehreren Regionen Deutschlands warteten.

Ahrweiler/Remagen – Die Amtstierärzte der Kreisverwaltung Ahrweiler haben mit der Polizei und dem Tierschutzverein Remagen einen illegalen „Hundemarkt“ aufgedeckt und kontrolliert. Ein Kleintransporter aus Kroatien brachte 22 Tiere in ein Waldstück bei Remagen, wo am Abend 20 Käufer aus mehreren Regionen Deutschlands warteten.

Zuvor hatten die Kreis-Veterinäre einen anonymen Hinweis erhalten. Die aus Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina stammenden 22 Tiere befanden sich in 18 Käfigen und Transportbehältern im Laderaum des Fahrzeuges. Zehn der Boxen waren für die darin transportierten Hunde zu klein. Ein aus Bosnien-Herzegowina stammender Hund besaß keinen ausreichenden Impfschutz gegen die Tollwut; dieses Tier wurde zur Quarantäne ins Tierheim Remagen gebracht.

Die in Remagen wohnende Frau verkaufte 16 Hunde aus dem Fahrzeug heraus an die Anwesenden; diese hatten die Tiere vorab im Internet ausgewählt. Für weitere fünf Hunde war die Reise noch nicht zu Ende, da deren Abnehmer in der Schweiz wohnen. Diese Hunde wurden wieder ins Fahrzeug verladen und weitertransportiert. Gegen die kroatische Transporteurin wurde ein Verfahren eingeleitet. Für die Kreisveterinäre ergaben sich zwei gesetzliche Ansatzpunkte: das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz. Seuchenrechtlich musste bei dem einen, nicht ausreichend geimpften Tier eingegriffen werden.

Bei den 21 weiteren Tieren wurden Identitäten und Impfungen nachgewiesen. Die teilweise unzureichenden Transportbedingungen wurden vor der Weiterfahrt behoben. Wegen des nicht genehmigten Hundehandels ist außerdem ein Verfahren anhängig.

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