Präsident des Verfassungsgerichtshofs fordert Bundestag zum Handeln auf und mahnt: Gesetzgeber muss Verordnungen der Länder absichern
Höchster RLP-Richter mit Weckruf: Corona-Schutz muss auch rechtssicher sein
VGH-Präsident Lars Brocker
picture alliance/dpa

Die Corona-Pandemie spitzt sich wieder gefährlich zu. Da kein Ende der Krise in Sicht ist, meldet sich in Koblenz der höchste Richter von Rheinland-Pfalz mit einem besonderen Weckruf zu Wort. Er stimmt nicht in die Wut über den Wirrwarr von Verordnungen ein, sondern nimmt sie ganz grundsätzlich ins Visier: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VGH), Lars Brocker, fordert den Bundestag dazu auf, per Gesetz das polizeirechtliche Sonderregime von Verordnungen zu konkretisieren, bevor womöglich Gerichte einschreiten müssen.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Brocker stellt nicht den Sinn von Auflagen an sich infrage, die das Leben überall verändern. Aber er fordert in einem aktuellen und unserer Zeitung bereits vorliegenden Beitrag in der renommierten „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Verbote und Gebote verfassungsrechtlich klarer und detaillierter geregelt werden.

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