Koblenz. Durch die geschlossene Tür hat „Hells Angels“-Mitglied Karl-Heinz B. im März einen Polizeibeamten erschossen. Damit endete zum ersten Mal in der Geschichte des rheinland-pfälzischen SEK ein Einsatz tödlich. Hätte ein anderes Vorgehen der Polizei das verhindern können?
Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh
Die Polizei hat bei der Erstürmung des „Hells Angels“-Wohnhauses in Anhausen (Kreis Neuwied) keinen Fehler begangen. Das ist jedenfalls die Meinung des rheinland-pfälzischen SEK-Leiters Karl-Heinz Maron, der im Prozess gegen Karl-Heinz B. vor dem Koblenzer Landgericht aussagte.
„Die Taktik ist nicht Schuld am tragischen Ausgang des Einsatzes“, betonte der Polizeioberrat und unterstrich, die Verantwortung für das Vorgehen voll mitzutragen.
Über konkrete Inhalte und nachträgliche Bewertungen durfte Maron, der in die Einsatzplanung und Durchführung nicht selbst involviert war, allerdings nichts berichten, da ihm sein Dienstvorgesetzter nur eine beschränkte Aussagegenehmigung erteilt hatte. Zur Erklärung: Eine solche Einschränkung kann der Leiter der Bereitschaftspolizei veranlassen – ob in diesem Fall in Absprache mit Innenminister Bruch geschehen oder nicht, blieb offen -, wenn sonst geheime Polizeitaktiken bekannt würden. Folglich waren die Ausführungen des SEK-Chefs insgesamt recht allgemein und teilweise schwammig. So antwortete er auf die Frage von Anwalt Michael Oberwinder, ob der Einsatz von Anhausen Konsequenzen für folgende Einsätze habe, nur, dass dies immer der Fall sei. Dienstrechtliche Ermittlungen habe es gegen keinen der SEK-Beamten gegeben.
Bei der Frage, warum ein SEK das Haus in Anhausen stürmen sollte und sich die Beamten nicht zu erkennen gaben, führte Maron aus, dass das SEK grundsätzlich von der Bereitschaftspolizei angefordert werde. Da es sich bei Karl-Heinz B. um den „Sergeant at Arms“ der Hells Angels handelt, dieser bekanntermaßen auch einen legalen Waffenschein besaß und zudem der Vorwurf der räuberischen Erpressung im Raum stand, habe es jedoch keinen Zweifel am Sinn dieser Anforderung gegeben.
Falsch lag Maron dagegen bei der Einschätzung des „Sergeant at Arms“. Wie Anwalt Rüdiger Böhm darlegte, ist dieser nicht der „Verteidigungsminister“ oder „Waffenwart“, sondern der Schlichter der Hells Angels. „Wäre das vorher bekannt gewesen, wäre es sicher in die Beurteilung mit eingeflossen“, attestierte der Staatsanwalt, doch blieb dies genauso Randnotiz wie die Frage, ob der Einsatz zur Öffnung der Tür zu lange gedauert hat. Das sollen später die Aussagen der eingesetzten Beamten klären.
M Der Prozess wird am
14. Oktober fortgesetzt.