Rheinland-Pfalz - Im Schadenersatzprozess um den Wachkoma-Fall in einer Mainzer Schönheitsklinik hat auch der zweite Gutachter die Abläufe am Abend nach dem achtstündigen Gesichtslifting kritisiert.
Von unserer Redakteurin Claudia Renner
Die als Nachtwache eingesetzte Medizinstudentin hätte der damals 52-jährigen Patientin an jenem Abend im Juni 2011 auf keinen Fall die Reste einer angebrochenen Infusion aus dem OP-Saal anlegen dürfen, als diese wenige Stunden nach dem geglückten Eingriff über Kreislaufprobleme klagte.