Rheinland-Pfalz
"Glatze nicht entstellend": Rheinland-Pfälzer scheitert mit Klage auf Perücke

Eine Glatze ist nicht entstellend: Das hat allen Glatzenträgern jetzt das Bundessozialgeriocht bescheinigt. Heißt aber auch: Einen Anspruch auf eine Perücke auf Kassenkosten gibt's nicht. Symbolfoto: dpa

Rheinland-Pfalz/Kassel - Ein fast 80 Jahre alter Mann mit Glatze hat keinen Anspruch auf eine Perücke auf Krankenkassenkosten. Die AOK gewann gegen einen Kläger aus Rheinland-Pfalz vor dem Bundessozialgericht. Männer dürfen in der Frage anders behandelt werden als Frauen, weil Haarausfall auf dem Kopf bei ihnen nicht entstellend wirkt, so das Bundessozialgericht.

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Der 1938 geborene Mann aus Contwig leidet seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit, dazu hat er eine Hautstörung, die zu hellen Flecken verdient. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt, weil eine Glatze bei Männern keine störende Auffälligkeit sei.

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