"Glatze nicht entstellend": Rheinland-Pfälzer scheitert mit Klage auf Perücke

Eine Glatze ist nicht entstellend: Das hat allen Glatzenträgern jetzt das Bundessozialgeriocht bescheinigt. Heißt aber auch: Einen Anspruch auf eine Perücke auf Kassenkosten gibt's nicht. Symbolfoto: dpa
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