Rheinland-Pfalz
Gericht stoppt Stadt Koblenz: 500 Euro für Beerdigung reichen nicht HartzIV

Streit um die Beerdigung: Die Stadt Koblenz strich einer Hartz IV-Empfängerin einen Großteil der Erstattung, weil eine würdevolle Bestattung schon deutlich billiger zu haben sei. Das Bundessozialgericht lässt neu über den Fall entscheiden.

dpa (Symbolbild)

Koblenz - Trauriger Streit: Die Stadt Koblenz wollte einer Hartz-IV-Empfängerin von 1500 Euro für die Bestattung ihres Mannes nur rund ein Drittel erstatten, weil das für eine würdige Beerdigung ausreichend sei.

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Koblenz – Trauriger Streit: Die Stadt Koblenz wollte einer Hartz-IV-Empfängerin einen Großteil der Kosten nicht erstatten, weil eine würdige Beerdigung billiger zu haben ist. Das Bundessozialgericht schritt ein: Hartz IV-Empfänger müssen nicht etliche Beerdigungsinstitute für Angebote abklappern, sie erhalten ja auch nicht die günstigen Konditionen einer Behörde.

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