Gericht: Steuerfahnder dürfen mit gekaufter Daten-CD ermitteln
Koblenz
Gericht: Steuerfahnder dürfen mit gekaufter Daten-CD ermitteln
Ist die Verwendung von illegal erworbenen Steuerdaten rechtens?
DPA
Koblenz (dpa/lrs) - Steuerfahnder dürfen auf Basis einer vom Staat gekauften Daten-CD ermitteln. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz entschieden. Ein Mann aus Trier hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ermittlungen gewehrt. Grundlage hierfür war ein 2013 vom Land Rheinland-Pfalz für rund 4,4 Millionen Euro gekaufter Datensatz.
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Die Ermittler hatten seinerzeit unter anderem die Wohnung des Mannes durchsucht. Er sah sich deswegen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in seinem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.