Rheinland-Pfalz
Gericht: Mainz muss Arbeitszeit der Feuerwehr einhalten
dpa/Symbolbild

Die Stadt Mainz verstößt als Arbeitgeber mindestens seit 2006 gegen die gültige Arbeitszeitverordnung. Leidtragende sind die Mitglieder der Berufsfeuerwehr, wie ein Gericht jetzt festgestellt hat.

Die Stadt Mainz verstößt als Arbeitgeber mindestens seit 2006 gegen die gültige Arbeitszeitverordnung. Leidtragende sind die Mitglieder der Berufsfeuerwehr, wie ein Gericht jetzt festgestellt hat.
Die Wochenarbeitszeit der Berufsfeuerwehr liegt nicht bei den erlaubten 48 Stunden, sondern laut Dienstplan bei 52 oder gar 56.

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