Koblenz
Gelöschter Brand flammt wieder auf: Muss die Feuerwehr haften?

Die Feuerwehr löscht einen Brand (Symbolbild).

dpa

Nach dem Wiederaufflammen eines schon gelöschten Brandes in der Koblenzer Wohnung eines Asylbewerbers ist der Hauseigentümer mit seiner Klage auf Schadenersatz gescheitert. Das Landgericht Koblenz wies diese in einem Zivilprozess ab, wie es in einer Mitteilung heißt.

Lesezeit 1 Minute
Der Asylbewerber hatte laut Staatsanwaltschaft den Brand gelegt, um sich selbst zu töten. Die Berufsfeuerwehr löschte nach Angaben des Landgerichts das Feuer kurz vor Mitternacht, prüfte den Brandort mit einer Wärmebildkamera und plante eine weitere Brandschau am frühen Morgen.

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