Das Bundesjustizministerium hat eine Gesetzesreform vorgelegt - Doch die hat Schwächen, analysiert ein Koblenzer Richter: Gegen unseriöse Abmahnanwälte und vermeintliche Inkassofirmen: Benachteiligt neues Inkassorecht Verbraucher?
Das Bundesjustizministerium hat eine Gesetzesreform vorgelegt - Doch die hat Schwächen, analysiert ein Koblenzer Richter
Gegen unseriöse Abmahnanwälte und vermeintliche Inkassofirmen: Benachteiligt neues Inkassorecht Verbraucher?
Das Bundesjustizministerium will das Inkassorecht reformieren und unter anderem die Gebühren für säumige Zahler senken. Doch das könnte zum Bumerang für die Verbraucher werden, mahnt der Koblenzer Richter und Inkassospezialist Frank-Michael Goebel. Foto: dpa fovito - stock.adobe.com
Rheinland-Pfalz/Berlin. Unseriöse Abmahnanwälte und vermeintliche Inkassofirmen drohen Verbrauchern mit Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung, um Geld für unberechtigte Forderungen oder nie bestellte Ware zu kassieren. Das kommt immer wieder vor – deshalb klingt es zunächst einmal gut, wenn Christine Lambrecht (SPD) als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz künftig vor überhöhten Inkassogebühren schützen will. Doch Vorsicht, warnte der Vorsitzende Richter am Koblenzer Oberlandesgericht (OLG), Frank-Michael Goebel, als Sachverständiger im Bundestag. Das geplante Gesetz treffe nur die Falschen – schlimmer noch: In seiner jetzigen Form werde es nur „zum Einfallstor für Betrüger“, kritisiert er deutlich.
Dass Goebel an der Seite ehrlicher Verbraucher steht, ist seit seinem Urteil gegen den VW-Konzern im Dieselskandal bundesweit bekannt. Denn der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung seines Koblenzer Senats voll bestätigt. Damit kam der getäuschte Rentner Herbert Gilbert aus dem Kreis Bad Kreuznach zu seinem Recht und wurde für sein Auto mit Schummeltechnik entschädigt.