Der Streit um die Rohmessdaten von Blitzern mit Laser geht bis vor das Bundesverfassungsgericht
Geblitzt, geklagt, verloren: Streit um die Rohmessdaten von Laser-Blitzern vor Verfassungsgericht
Radaranlagen wie diese messen mit Laserstrahlen die Geschwindigkeit eines Autos. Wie zuverlässig sind sie? Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
picture alliance / dpa

Rheinland-Pfalz. Erst der Schreck beim „Blitz“, dann der Schock für den Autofahrer: Weil er außerorts 70 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren ist, werden ihm eine Geldbuße von 970 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten aufgebrummt.

Lesezeit 3 Minuten
Der Mann sieht sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil er wichtige Messdaten nicht einsehen und kontrollieren kann. Aber vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz ist er mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Rheinland-Pfalz muss also 26 mobile Messgeräte des Typs PoliScan Speed M1 nicht aus dem Verkehr ziehen.

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