Lücken in den Tagesabrechnungen, umprogrammierte elektronische Kassen: Diese Unregelmäßigkeiten und weitere mehr listen die Steuerfahnder vor Gericht auf
Gastronomen vor Gericht: Ermittler sprechen von fragwürdiger Kassenführung
Am Ende eines jeden Geschäftstages wird von der zentralen Kasse ein Z-Bon ausgedruckt, er enthält alle Geschäftsvorfälle. Foto: Adobe Stock
Drazen - stock.adobe.com

Die Kassenführung der unter Verdacht stehenden Gastronomen ist schon in den Jahren vor 2010 ins Visier der Steuerfahnder geraten. „Die mangelhafte Buchführung aus Sicht der Steuerfahndung hat zu diesem Ermittlungsverfahren geführt“, sagte ein Steuerfahnder im Zeugenstand. Die Gastronomen sind demnach mehrfach angemahnt worden, ohne dass sich ihre Verhaltensweise geändert haben soll. Die Beschuldigten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe.

Zentraler Dreh- und Angelpunkt der Ermittlungen ist die Kassenabrechnung. Und im Speziellen der sogenannte Z-Bon. Dabei handelt es sich um einen Papierbeleg, den jede elektronische Kasse am Ende eines Öffnungstages auswirft. An den Z-Bon sind sehr strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft: Denn er stellt die Abrechnung aller Tagesabschlüsse dar und muss den Unterlagen der Kassenführung jeweils beigefügt werden.

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