Ab kommendem Jahr gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Schulträger in Rheinland-Pfalz machen sich Sorgen, ob sie auch genügend Personal finden, um diesen Anspruch umzusetzen (Symbolfoto). Christian Charisius. picture alliance/dpa
Werden die Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder ab dem kommenden Jahr zufrieden sein? Das wird auch vom notwendigen Personal und der Qualität der Angebote abhängen. So ist die Lage in Rheinland-Pfalz.
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Ab kommendem Jahr gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Zunächst kommen die ersten Klassenstufen in den Genuss dieser Regelung – sofern die Eltern dies möchten. In den Jahren darauf soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.