Rheinland-Pfalz. Große Enttäuschung bei Trödelfans im Land: Es bleibt beim Flohmarktverbot an Sonntagen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Monika und Andreas Bengel abgewiesen.
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Rheinland-Pfalz. Große Enttäuschung bei Trödelfans im Land: Es bleibt beim Flohmarktverbot an Sonntagen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Monika und Andreas Bengel abgewiesen.
Das Paar lebt von der Organisation von Flohmärkten. Für die Richter sind Floh- und Trödelmärkte sind nach dem Landesfeiertagsgesetz unzulässig.