Rheinland-Pfalz. Große Enttäuschung bei Trödelfans im Land: Es bleibt beim Flohmarktverbot an Sonntagen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Monika und Andreas Bengel abgewiesen.
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Das Paar lebt von der Organisation von Flohmärkten. Für die Richter sind Floh- und Trödelmärkte sind nach dem Landesfeiertagsgesetz unzulässig. Für sie ziehen Ausnahmen nach bundesrechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung nicht. Gegen das Verbot wollen die Bengels durch alle Instanzen ziehen, zunächst jetzt vors Oberverwaltungsgericht.