Fehlgutachten um angebliche Kindesmisshandlung: Gutachterin muss nicht haften
Rheinland-Pfalz
Fehlgutachten um angebliche Kindesmisshandlung: Gutachterin muss nicht haften
Gerichtsmedizinerin Bianca Navarro-Crummenauer muss nicht persönlich dafür haften, dass aufgrund ihres Gutachtens zwei Kinder aus deren Familie genommen wurden.
Sascha Ditscher
Rheinland-Pfalz. Muss sich eine staatliche Behörde wie das Jugendamt bei einer Entscheidung auf das Gutachten einer Sachverständigen stützen, haftet die Expertin auch dann nicht für Konsequenzen, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat. Darauf konnte sich die Mainzer Rechtsmedizinerin Bianca Navarro-Crummenauer berufen: Sie muss kein Schmerzensgeld zahlen, weil wegen ihrer Fehldiagnose zwei Kinder im Alter von 6,5 und 18 Monaten ihren Eltern entrissen wurden. So urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Von unserer Chefreporterin Ursula Samary
Das Landgericht Mainz hatte ein Schmerzensgeld noch im Grundsatz für gerechtfertigt gehalten, weil die Medizinerin grob fahrlässig gearbeitet und das Gutachten nicht wissenschaftlichen Standards genügt habe.