Rheinland-Pfalz
Fall Yeboah: Wird Peter S. nach Jugendstrafrecht verurteilt?
Prozess Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis
Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis kam Flüchtling Samuel Kofi Yeboah 1991 ums Leben. Peter S. (52) hat im Yeboah-Prozess in Koblenz behauptet, in der Tatnacht betrunken als passiver Mitläufer am Tatort gewesen zu sein. Die Brandlegung hat er jedoch einem alten Nazi-Skinhead-Kameraden (Heiko S., 51) zugeschoben, der die Anschuldigungen seinerseits abstreitet. Foto: Thomas Frey/dpa
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Peter S. hat im Yeboah-Prozess behauptet, dass die politische Komponente der rechten Saarlouiser Skinhead-Szene für ihn keine Rolle gespielt habe. Es sei ihm bei seinem Einstieg einzig um einen Familienersatz gegangen. Sinngemäß hieß es weiter, dass er auch in eine linke Punker-Gruppe hätte hineinrutschen können. Doch ist das glaubwürdig?

Aktualisiert am 19. September 2023 18:02 Uhr
„Vor 32 Jahren ist die Tat passiert, über die wir hier heute verhandeln.“ So eröffnet der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Dienstagmorgen im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) Verhandlungstag 44. im Yeboah-Prozess. Auf den Tag genau vor 32 Jahren – am 19.

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