Mainz/Wiesbaden. Gab es im Fall Susanna Ermittlungspannen in Rheinland-Pfalz oder Hessen? Behörden und Politiker in beiden Ländern sind sich weitgehend einig, dass das nicht der Fall ist. Am Donnerstag beschäftigten sich der Justizausschuss in Mainz und der Justiz- und Innenausschuss in Wiesbaden mit dem Tötungsdelikt an der 14-jährigen Mainzerin im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim. Zentrale Fragen dabei: Hätten Polizei und Staatsanwaltschaft nach der Vermisstenanzeige schneller handeln müssen? Und: Hätte der inzwischen geständige Täter Ali B., ein 21-jähriger Iraker, schon vor der Tat in Untersuchungshaft genommen oder abgeschoben werden können?
Aktualisiert am 14. Juni 2018 22:21 Uhr
„Eine Abschiebung von Ali B. in den Irak wäre nach geltender Beschlusslage nicht möglich gewesen“, erklärte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU). Lediglich Straftäter, die entweder zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, werden in den Nordirak abgeschoben.