Benjamin Petry ist Weinbaureferent bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Er erklärt, was mit unbewirtschafteten Rebflächen geschehen muss - und warum das so sein muss. Heiko Schmitt/Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Aufgegebene Rebflächen müssen gerodet werden – sie können Krankheiten auf Nachbarparzellen übertragen. Die Kontrolle unbewirtschafteter Flächen ist für die Landwirtschaftskammer nicht immer leicht. Gesetzliche Vorgaben sind aber strenger geworden.
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Die Krise im Weinbau zeigt sich in der Statistik – und mancherorts auch bei einem Blick in die Landschaft: Die bestockte Rebfläche ist nicht nur 2025 zurückgegangen, sondern auch mittelfristig mit Blick auf die vergangenen Jahre. Das teilt das Statistische Landesamt nach der jüngsten Auswertung der Weinbaukartei mit.