Neuwied/Koblenz
Ex-Partnerin mit Hammer und Messer getötet: War es Mord oder Totschlag?
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Prozessauftakt am Landgericht Koblenz: Dem Angeklagten werden die Handschellen abgenommen.
Johannes Mario Löhr

Mit fünf Hammerschlägen auf den Kopf und 13 Messerstichen soll ein 34-jähriger Italiener Ende Dezember des vergangenen Jahres in Neuwied seine Ex-Partnerin brutal getötet haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Mann gefordert - die Verteidigung hat auf Totschlag plädiert.

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War es rechtlich gesehen Mord oder Totschlag? So lautet die Hauptfrage in dem Prozess um einen Italiener, der im vergangenen Jahr in Neuwied seine Ex-Partnerin mit einem Hammer und einem Messer brutal getötet haben soll (wir berichteten). Am jüngsten Prozesstag sind am Koblenzer Landgericht die Plädoyers gehalten worden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Verteidigung ihrerseits nicht mehr als zehn Jahre wegen Totschlags.

Fünf Hammerschläge und 13 Messerstiche

Am Abend des 22. Dezembers 2023 soll der 34-jährige Italiener laut Anklage einen Moment der Unaufmerksamkeit seiner Ex-Partnerin abgewartet und ihr fünfmal mit einem Hammer gegen den Kopf geschlagen haben. Im Anschluss soll er der 48-Jährigen 13 Stichverletzungen zugefügt haben – elf am Rücken, eine an der Kehle, eine im Gesicht. Danach soll der 34-Jährige selbst die Polizei gerufen und durchgegeben haben, dass er seine Partnerin getötet habe.

Die Getötete hatte zu diesem Zeitpunkt einen neuen Freund, was der Angeklagte geahnt haben soll. Die 48-Jährige und der Italiener hatten sich 2019 kennengelernt und waren schnell zusammengezogen. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Frau die Beziehung beendet, was der Italiener nicht akzeptiert haben soll. Die Getötete hatte dem 34-Jährigen zunächst erlaubt, weiter in der Wohnung in Neuwied zu leben.

„Er hat einen Mutterersatz gesucht“

„Er ist der Täter gewesen. Das steht ohne Zweifel fest“, sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Köhler im Plädoyer. Dies habe der 34-Jährige während des aufgezeichneten Notrufs selbst durchgegeben. Und beim Eintreffen der Polizei gesagt, dass er sich der Verantwortung stellen wolle und deshalb auch keinen Anwalt brauche.

Köhler konstatierte, dass der 34-Jährige sich des Mordes schuldig gemacht habe. Als Mordmerkmale nannte der Oberstaatsanwalt Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Italiener sei schuldfähig, habe planmäßig gehandelt und die Frau überraschend angegriffen.

Der Oberstaatsanwalt attestierte dem 34-Jährigen „obsessive Verhaltensweisen“ und führte dies unter anderem darauf zurück, dass die getötete Frau offenbar die erste wirkliche Partnerin des Angeklagten war. Dieser habe in seiner Kindheit zu wenig Liebe im Elternhaus erfahren – und sich diese später von der 48-Jährigen erhofft. „Er hat einen Mutterersatz gesucht“, sagte Köhler.

Die Getötete hatte dem Angeklagten Ende Juli 2023 erklärt, dass die Beziehung beendet sei. Laut den Ausführungen des Oberstaatsanwaltes habe der Italiener sich infolge in den Gedanken hineingesteigert, dass er der einzig rechtmäßige Partner der 48-Jährigen sei. Die Folge: Stalking, kontrollierendes Verhalten, Drohungen. Dabei, so Köhler weiter, habe der 34-Jährige auch nicht davor zurückgeschreckt, die Tochter und die Schwester der 48-Jährigen unter Druck zu setzen. Köhler sprach von „nicht mehr nachvollziehbarer Eifersucht“.

„Komm nach Hause, weil ich dich hart bestrafen will“

Der Oberstaatsanwalt verlas mehrere Nachrichten, die der Angeklagte der Getöteten einige Zeit vor ihrem Tod geschickt haben soll: „Komm nach Hause, weil ich dich hart bestrafen will“; „Ich bekomme immer, was ich will“; „Es ist besser für dich, dass du morgen nach der Arbeit nach Hause kommst“; „Ich werde niemals zulassen, dass du einen anderen heiratest“. Zwei Tage vor dem Tod der 48-Jährigen am 22. Dezember 2023 soll schließlich folgende Nachricht gekommen sein: „Das wird dein letzter Fehler sein, Frau.“

Oberstaatsanwalt Köhler hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 34-Jährigen gefordert, die besondere Schwere der Schuld sei nicht festzustellen. Die Nebenklagevertreterin, die die Hinterbliebenen des Opfers vertritt, schloss sich den Ausführungen Köhlers an. Die Anwältin betonte, dass die Familie der Getöteten bitter enttäuscht darüber sei, dass der Angeklagte sich während des Prozesses ausgeschwiegen habe. Viele Fragen seien unbeantwortet geblieben.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Der Italiener wird in Koblenz von zwei Anwälten verteidigt. Petra Kaadtmann erklärte, dass ihr Mandant sich des Totschlags – aber nicht des Mordes – schuldig gemacht habe. Aufgrund von psychischen Problemen sei ihr Mandant vermindert schuldfähig gewesen, weshalb das Strafmaß entsprechend gemildert werden müsse. Kaadtmann beantragte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren wegen Totschlags.

Verteidiger Massimo Romano schloss sich dem an und erklärte ebenfalls, dass der 34-Jährige psychische Probleme habe. Und dieser habe die Tat nicht geplant, sondern – wohl nach einem schlimmen Streit mit der Getöteten – mit einem Hammer zugeschlagen, der zufällig im Haus gewesen sei.

Zeugen haben den Angeklagten im Prozess als Sonderling beschrieben, den man dann und wann beim Umarmen von Bäumen und Anbeten der Sonne habe beobachten können. Am jüngsten Prozesstag meldete er sich erstmals zu Wort. „Es tut mir alles leid, was geschehen ist – und das Leid, was ich hervorgerufen habe“, sagte er.

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