Offiziell ist das Gesetz noch nicht in Kraft, da werden schon Verfassungsbeschwerden vorbereitet
Erste Verfassungsbeschwerde in Arbeit: Wird die Bundesnotbremse doch noch gekippt?
Bundestag
Das Parlament hat hitzig über die in der bundesweiten Corona-Notbremse vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen diskutiert. Foto: Michael Kappeler/dpa
Michael Kappeler/dpa. dpa

Berlin/Rheinland-Pfalz. Bevor die Bundesnotbremse heute im Bundesrat verabschiedet werden kann, deuten sich bereits rechtliche Zweifel an. Die erste Verfassungsbeschwerde ist in Arbeit und stammt von dem renommierten Staatsrechtsexperten Prof. Dietrich Murswiek aus Freiburg. Er argumentiert, dass sowohl die Kontaktbeschränkungen in der Familie als auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr die Grundrechte der Bürger über das gebotene Maß hinaus verletzen und deshalb „unverhältnismäßig“ und „verfassungswidrig“ sind. Dies gelte auch für die geplanten Schließungen in der Außengastronomie, im Einzelhandel und bei Bussen und Bahnen, sagt Murswiek.

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Mit dieser Einschätzung steht er nicht allein da. Auch die FDP hat ihre Ankündigung bekräftigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gegenüber unserer Zeitung erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP), dass er das Notbremsengesetz „für nicht verfassungskonform“ hält.

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