Rheinland-Pfalz
Ermittler zerschlagen Netzwerk für Online-Drogenhandel: Zwei Beschuldigte im Kreis Altenkirchen verhaftet

Symbolbild

dpa

Rheinland-Pfalz. Schlag gegen den Onlinehandel mit Designerdrogen: Bei Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben 139 Polizisten große Mengen an Designerdrogen sowie zahlreiche Computer, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Vier Beschuldigte wurden festgenommen, darunter zwei Männer aus dem Kreis Altenkirchen.

Am Donnerstagmorgen, 7. Dezember, wurden im Kreis Altenkirchen sowie in Nordrhein-Westfalen und Hessen insgesamt zwölf Häuser und Wohnungen durchsucht. Dabei konnten an fast allen Durchsuchungsorten große Mengen an neuen psychoaktiven Substanzen sichergestellt werden. Allein an einem Durchsuchungsort in Nordrhein-Westfalen entdeckten die Ermittler etwa 50 Umzugskartons mit fast 30.000 zum Abverkauf vorbereiteter Verpackungseinheiten mit jeweils mehreren Gramm Kräutermischungen. Die Bande vertrieb ihre Drogen zu Grammpreisen zwischen 12 und 30 Euro. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hat gerade erst begonnen. Das ganze Ausmaß der Betäubungsmittelgeschäfte der Bande lässt sich noch nicht abschätzen.

Beschlagnahmt wurden auch knapp 25.000 Euro Bargeld und weitere Vermögenswerte, unter anderem Bankguthaben, Hausgrundstücke sowie mehrere, zum Teil hochwertige Fahrzeuge. Insgesamt wurde das Vermögen der Beschuldigten in Höhe von annähernd 2,5 Mio. Euro arrestiert.

Vier Beschuldigte wurden festgenommen. Sie sollen als Kräutermischungen, Badesalze, Liquids oder Pflanzendünger bezeichnete neuartige psychoaktive Stoffe produziert und vertrieben haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 48-jährigen Mann aus Duisburg, einen 58-Jährigen aus Oberhausen und einen 29-Jährigen und einen 39-Jährigen aus dem Kreis Altenkirchen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz hatte zuvor auf Antrag der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) Haftbefehle gegen die vier Beschuldigten wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und neuen psychoaktiven Stoffen erlassen. Die vier Beschuldigten wurden am Freitagmorgen, 8. Dezember, dem Haftrichter vorgeführt, der die Haftbefehle aufrechterhielt. Die Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden, machten vor dem Haftrichter keine Angaben zur Sache.

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