Urteil Fahrzeuge waren nicht entmilitarisiert - Strafe für Importeur der ehemaligen Kriegsvehikel
Doch noch ein bisschen Kriegswaffe? Gerichtsstreit um Glööcklers Panzerkunst
Kunst mit Panzern: Auch wenn es nicht so aussieht, die ehemaligen Kriegsvehikel waren nicht entmilitarisiert. Das wurden nun ihrem Importeur zum Verhängnis. Fotos: dpa
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Bensheim. Bewährungsstrafe nach einer Kunstaktion des Modeschöpfers Harald Glööckler: Der Designer hatte einst zwei Bergepanzer in Kunstobjekte verwandelt. Er gestaltete sie bunt, „No War“ (Kein Krieg) war darauf zu lesen. So weit, so gut – doch der frühere Besitzer, der die Fahrzeuge auch importiert hatte, ist nun vom Amtsgericht Bensheim zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Kunst mit Panzern: Auch wenn es nicht so aussieht, die ehemaligen Kriegsvehikel waren nicht entmilitarisiert. Das wurden nun ihrem Importeur zum Verhängnis. Fotos: dpa
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Laut Richter hat er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Das Gericht befand den 49-Jährigen für schuldig, die beiden Bergepanzer 2013 in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht zu haben.

Der im pfälzischen Kirchheim an der Weinstraße lebende Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall nichts zu tun. Er habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden und auch gegen keine Bestimmungen verstoßen. Die Panzer hatten nach Aussage der Anklage für 30.000 Euro noch einmal den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer stellte sie Glööckler dann für die Kunstaktion in Berlin zur Verfügung.

Die Anklage hatte eine Strafe von einem Jahr und neun Monate für den damaligen Importeur der Fahrzeuge gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Oberstaatsanwältin Susanne Spandau betonte, die Dicke der Wände und die Wanne der Militärfahrzeuge hätten gezeigt, dass diese nicht „demilitarisiert“ gewesen seien. Der Angeklagte habe das gewusst. „Er wollte ein gutes Geschäft machen und hat gehofft, dass es niemand merkt.“

Modeschöpfer Harald Glööckler
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Der Verteidiger betonte hingegen, Bergepanzer seien keine Kriegswaffen und nicht so gepanzert wie Kampfpanzer. „Wer verbindet mit dem Begriff Kriegswaffen Fahrzeuge, die nicht schießen und auch keine gefährlichen Stoffe absondern?“, fragte Anwalt Peter Gillert. „Mein Mandant hatte keine Kenntnis davon, dass es sich um Kriegswaffen handelt.“ Die Bergepanzer hatten beim Kauf wie üblich keine Kanone, aber eine große Baggerschaufel für Räumarbeiten. Für die Kunstaktion wurden sie mit dann mit Kanonen-Attrappen ausgestattet.

Der Angeklagte, ein Unternehmer für Landmaschinen, hatte die Panzer laut Gericht erst zu seinem Firmengelände im Odenwald gebracht. Aufgeflogen sei das Ganze später, als die beiden Fahrzeuge wegen des Kunstprojektes zunächst zum Flughafen Schönhagen gebracht worden waren. Als die Motoren streikten, mussten Experten ran – und die fehlende Demilitarisierung flog auf.

Von Joachim Baier

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