Der im pfälzischen Kirchheim an der Weinstraße lebende Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall nichts zu tun. Er habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden und auch gegen keine Bestimmungen verstoßen. Die Panzer hatten nach Aussage der Anklage für 30.000 Euro noch einmal den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer stellte sie Glööckler dann für die Kunstaktion in Berlin zur Verfügung.
Die Anklage hatte eine Strafe von einem Jahr und neun Monate für den damaligen Importeur der Fahrzeuge gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Oberstaatsanwältin Susanne Spandau betonte, die Dicke der Wände und die Wanne der Militärfahrzeuge hätten gezeigt, dass diese nicht „demilitarisiert“ gewesen seien. Der Angeklagte habe das gewusst. „Er wollte ein gutes Geschäft machen und hat gehofft, dass es niemand merkt.“
Der Angeklagte, ein Unternehmer für Landmaschinen, hatte die Panzer laut Gericht erst zu seinem Firmengelände im Odenwald gebracht. Aufgeflogen sei das Ganze später, als die beiden Fahrzeuge wegen des Kunstprojektes zunächst zum Flughafen Schönhagen gebracht worden waren. Als die Motoren streikten, mussten Experten ran – und die fehlende Demilitarisierung flog auf.