Urteil Fahrzeuge waren nicht entmilitarisiert - Strafe für Importeur der ehemaligen Kriegsvehikel: Doch noch ein bisschen Kriegswaffe? Gerichtsstreit um Glööcklers Panzerkunst
Urteil Fahrzeuge waren nicht entmilitarisiert - Strafe für Importeur der ehemaligen Kriegsvehikel
Doch noch ein bisschen Kriegswaffe? Gerichtsstreit um Glööcklers Panzerkunst
Kunst mit Panzern: Auch wenn es nicht so aussieht, die ehemaligen Kriegsvehikel waren nicht entmilitarisiert. Das wurden nun ihrem Importeur zum Verhängnis. Fotos: dpa dpa
Bensheim. Bewährungsstrafe nach einer Kunstaktion des Modeschöpfers Harald Glööckler: Der Designer hatte einst zwei Bergepanzer in Kunstobjekte verwandelt. Er gestaltete sie bunt, „No War“ (Kein Krieg) war darauf zu lesen. So weit, so gut – doch der frühere Besitzer, der die Fahrzeuge auch importiert hatte, ist nun vom Amtsgericht Bensheim zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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Laut Richter hat er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Das Gericht befand den 49-Jährigen für schuldig, die beiden Bergepanzer 2013 in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht zu haben.
Der im pfälzischen Kirchheim an der Weinstraße lebende Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall nichts zu tun.