Jetzt musste sich der 44-Jährige, der in der Justizvollzugsanstalt Diez seine vom Bundesgerichtshof bestätigte Strafe verbüßt, erneut vor Gericht verantworten. Nach seiner ersten Verurteilung hatte er einen Brief an das Landgericht Mainz geschickt, in dem er die Freiwillige Feuerwehr Diez bezichtigte, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein. Die Feuerwehr habe zu spät und darüber hinaus unsachgemäß eingegriffen. Sie sei erst eine Stunde nach ihrer Alarmierung in das qualmende Haus eingedrungen und habe die Frau sodann an den Beinen aus dem Haus geschleift. Das habe zu einer Kopfverletzung geführt. Bei der Reanimation durch die Feuerwehrleute sei es zu Rippenbrüchen und einem Bruch des Brustbeins gekommen, das habe den Tod der Frau verursacht.
Frau war schon tot
Die Mainzer Rechtsmedizinerin Dr. Bianca Navarro-Crummenauer wies dies mit ihrem Gutachten zurück. Die bei der Wiederbelebung verursachten Brüche seien normal, da starker Druck auf das Herz ausgeübt werden müsse. Vor allem aber habe die Frau schon nicht mehr gelebt, als die Wiederbelebung vorgenommen wurde. „Sie war tot, sie hat nicht mehr geatmet. Das zeigen die fehlenden Unterblutungen“, erklärte sie. Toxikologe Dr. Jörg Röhrich – wie Navarro im Hauptverfahren vor dem Landgericht Koblenz als Sachverständiger dabei – bestätigte die Todesursache. Der Staatsanwalt – derselbe, der die Anklage im Mordprozess vertreten hatte – forderte daraufhin eine 15-monatige Freiheitsstrafe wegen falscher Verdächtigung.
Täter weist Schuld von sich
„Sie haben die Menschen beschuldigt, die die Folgen Ihres Tuns beseitigen, die Leichen wegtragen und die Kinder sehen mussten, die tagelang gelitten haben“, machte er seiner Erschütterung Luft. „Sie wollten Verantwortung abwälzen.“ Der Angeklagte hatte mehrfach angeführt, dass er den Brief nur geschrieben habe, um den Sachverhalt um den Tod seiner Ex-Geliebten weiter aufzuklären. Er sei nicht der Täter. Ihm sei in der Koblenzer Hauptverhandlung, Unrecht getan worden. „Mein Leben wird zerstört“, rief der Mann, der nicht wahrhaben will, dass er selbst Menschenleben auf dem Gewissen hat.
Richter Eckhard Krahn verhängte eine einjährige Freiheitsstrafe und blieb damit drei Monate unter der Forderung des Staatsanwalts. Der Angeklagte habe sich „am Schluss zu einer Art Entschuldigung durchgerungen“. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Das Urteil des Amtsgerichts wird vermutlich angefochten. Fernziel könnte den Andeutungen des Angeklagten zufolge eine Wiederaufnahme des Mordprozesses sein. Lore Spies