Rheinland-Pfalz
Die nicht abgrenzbare Typik des Flohmarkts oder: typisch deutsch

Wer das zehnseitige erläuternde Rundschreiben 2/2010 des Mainzer Wirtschaftsministeriums an die Ordnungsämter im Land studiert, der schwankt irgendwo zwischen Fassungslosigkeit und Empörung…

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Wer das zehnseitige erläuternde Rundschreiben 2/2010 des Mainzer Wirtschaftsministeriums an die Ordnungsämter im Land studiert, der schwankt irgendwo zwischen Fassungslosigkeit und Empörung: Das Grundgesetz schützt unsere Sonntage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung – und das ist also unvereinbar mit Trödel- und Flohmärkten.

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